Mitgliedschaft


Wie kann ich Mitglied werden ?

- Besuch eines Schießabends oder sonstigen Vereinsveranstaltung

- einfacher schriftlicher Antrag (Vordruck beim Vorstand erhältlich)

 

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Welche Voraussetzungen sind notwendig ?

- Mindestalter ist 12 Jahre (jüngere dürfen nur mit dem Lichtgewehr schießen)

- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.

 

Welche Kosten entstehen ?

- einmalige Aufnahmegebühr

bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 5 €, danach 15 €

 

- jährlicher Beitrag

bis zum vollendeten 17. Lebensjahr / 13 €

bis zum vollendeten 20. Lebensjahr / 21 €

danach 25 €

 

- jährliches Schießgeld

ist im jährlichen Beitrag mit inbegriffen

(beim normalen Schießbetrieb fallen für Scheiben und Kugeln keine zusätzlichen Kosten an).

 Der Verein besitzt eigene Luftgewehre, Luftpistolen und ein Lichtgewehr, die er seinen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung stellt.

 

Auszug aus der Vereinssatzung:

Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein wahrt die Tradition und Heimatpflege, pflegt den Schießsport mit zugelassenen Sportwaffen als Leibesübung und erzieht seine jugendlichen Mitglieder in sportlicher Weise.Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Er ist dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. angeschlossen.

Rechte und Pflichten der Mitglieder 

Die Mitglieder können an schießsportlichen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch machen. Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein nach besten Kräften zu fördern und die von der Vereinsleitung erlassenen notwendigen Anordnungen zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Schießbetriebes zu respektieren.

 Sportliches und faires Verhalten verpflichtet jedes Mitglied in besonderer Weise